Wer eine Immobilie verkauft, vermietet oder sucht, kommt früher oder später mit einem Makler in Kontakt. In Österreich regelt das Maklergesetz (MaklerG), welche Rechte und Pflichten dabei gelten. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kompakten Überblick, damit Sie wissen, worauf Sie bei der Zusammenarbeit achten sollten.
Das Maklergesetz beschreibt das Verhältnis zwischen Makler und Auftraggeber. Es legt fest, wann ein Makler Anspruch auf Provision hat, welche Pflichten er gegenüber Ihnen hat und welche Pflichten Sie als Auftraggeber treffen. Für Verbraucher gibt es dabei zusätzliche Schutzvorschriften.
Ein Makler verdient seine Provision nicht allein durch Besichtigungen oder Gespräche. Typischerweise müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:
Kommt das Geschäft nicht zustande, entsteht grundsätzlich auch kein Provisionsanspruch. Ausnahmen sind schriftlich zu regeln, und sie sind für Verbraucher eingeschränkt.
Der Makler muss Ihre Interessen redlich und sorgfältig wahren. Dazu gehört insbesondere:
Bei einem Alleinvermittlungsauftrag beauftragen Sie nur einen Makler. Dafür verpflichtet er sich, besonders aktiv zu vermarkten. Für Verbraucher sind solche Verträge nur befristet zulässig. Prüfen Sie daher genau:
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, trägt in der Regel auch die Provision. Beim Kauf von Immobilien gelten weiterhin die vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorgaben zur Provisionshöhe.
Wenn Sie wissen möchten, wie ein transparenter Verkaufsprozess aussieht oder welchen Wert Ihre Immobilie hat, melden Sie sich gerne bei mir.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Ihr konkreter Vertrag.
Ihr Georg Franz