Blog · 23. Oktober 2026

Das österreichische Maklergesetz: Rechte und Pflichten im Überblick

Wer eine Immobilie verkauft, vermietet oder sucht, kommt früher oder später mit einem Makler in Kontakt. In Österreich regelt das Maklergesetz (MaklerG), welche Rechte und Pflichten dabei gelten. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kompakten Überblick, damit Sie wissen, worauf Sie bei der Zusammenarbeit achten sollten.

Was das Maklergesetz regelt

Das Maklergesetz beschreibt das Verhältnis zwischen Makler und Auftraggeber. Es legt fest, wann ein Makler Anspruch auf Provision hat, welche Pflichten er gegenüber Ihnen hat und welche Pflichten Sie als Auftraggeber treffen. Für Verbraucher gibt es dabei zusätzliche Schutzvorschriften.

Wann entsteht der Provisionsanspruch?

Ein Makler verdient seine Provision nicht allein durch Besichtigungen oder Gespräche. Typischerweise müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Ein gültiger Maklervertrag oder ein vergleichbarer Auftrag, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten.
  • Eine vermittelnde Tätigkeit des Maklers, die für den Abschluss ursächlich ist.
  • Ein zustande gekommenes Hauptgeschäft, also der tatsächlich abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag.

Kommt das Geschäft nicht zustande, entsteht grundsätzlich auch kein Provisionsanspruch. Ausnahmen sind schriftlich zu regeln, und sie sind für Verbraucher eingeschränkt.

Pflichten des Maklers

Der Makler muss Ihre Interessen redlich und sorgfältig wahren. Dazu gehört insbesondere:

  • Sie vollständig und richtig über wesentliche Umstände der Immobilie zu informieren.
  • Ihnen die Provisionshöhe und mögliche weitere Kosten vorab transparent zu nennen.
  • Sie über Interessenkonflikte aufzuklären, etwa wenn er auch für die Gegenseite tätig ist.
  • Vertraulich mit Ihren Daten und Informationen umzugehen.

Alleinvermittlungsauftrag: Worauf Sie achten sollten

Bei einem Alleinvermittlungsauftrag beauftragen Sie nur einen Makler. Dafür verpflichtet er sich, besonders aktiv zu vermarkten. Für Verbraucher sind solche Verträge nur befristet zulässig. Prüfen Sie daher genau:

  • die vereinbarte Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten,
  • welche Vermarktungsleistungen der Makler konkret schuldet,
  • ob Sie auch bei einem Eigenverkauf provisionspflichtig bleiben.

Bestellerprinzip bei Wohnungsmieten

Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, trägt in der Regel auch die Provision. Beim Kauf von Immobilien gelten weiterhin die vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorgaben zur Provisionshöhe.

Meine Empfehlungen

  1. Lassen Sie sich Provision, Leistungsumfang und Laufzeit schriftlich bestätigen, bevor Sie unterschreiben.
  2. Fragen Sie nach, ob der Makler auch für die Gegenseite tätig ist.
  3. Prüfen Sie Verträge in Ruhe und holen Sie bei Unklarheiten rechtlichen Rat ein.
  4. Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie vor der Preisfestlegung unabhängig bewerten.

Fragen zu Ihrem Immobilienverkauf?

Wenn Sie wissen möchten, wie ein transparenter Verkaufsprozess aussieht oder welchen Wert Ihre Immobilie hat, melden Sie sich gerne bei mir.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Ihr konkreter Vertrag.

Ihr Georg Franz

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